BSFZ-Siegel: Compex für Innovationskraft ausgezeichnet

Der Bund fördert ab sofort Compex bei der Entwicklung einer plattformunabhängigen Architektur von domänenspezifischer Sprache. Diese soll die Software-Entwicklung massiv beschleunigen – und zwar herstellerübergreifend. Zugleich darf Compex das exklusive Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) führen. Damit wird die technologische Innovationskraft des Unternehmens ausgezeichnet.

Domänenspezifische Sprachen (DSL) sollen ein bestimmtes Problemfeld (Domäne) abbilden und leichter bearbeitbar machen. Herkömmliche DSL können jeweils nur Teilbereiche einer komplexen Anwendung abdecken und gehen mit einem herstellerspezifischen Lock-in einher. Compex entwickelt eine DSL-Architektur, die erstens die volle Bandbreite der erforderlichen Domänen umfassen soll. Zweitens soll sie selbst modellierbar gehalten sein, so dass Entwickler sie für ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können. Im Ergebnis soll sie plattformunabhängig funktionieren, insbesondere weder an eine bestimmte Sprache, Framework, Datenbank oder Betriebssystem gebunden sein. Eine ausgereifte DSL-Architektur würde die Entwicklungsprozesse weiter vereinfachen und vom heutigen Stand aus etwa die Hälfte des Aufwands einsparen.

„Wenn das fachliche Know-how künftig herstellerunabhängig in einer einheitlichen DSL-Architektur beschrieben wird, lässt es sich leicht von einer Instanz zur anderen übertragen. Für die Anwender bedeutet dies Unabhängigkeit, für die Hersteller einen enormen Produktivitätsschub“, sagte Christophe Loetz, Geschäftsführer der Compex Systemhaus GmbH. „Am Ende steht eine wahre Revolution der Software-Erstellung, von der nicht nur wir, sondern letztlich alle Seiten profitieren werden.“

Geprüft durch Experten-Konsortium der BSFZ
Die BSFZ vergibt ihr Siegel im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Entwicklung. Sie wird von einem Konsortium aus VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger betrieben. Die Experten prüfen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, die das betreffende Unternehmen während eines Wirtschaftsjahres leistet.